Datenschutz ist in Deutschland nicht nur durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, sondern auch durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieses ergänzt die DSGVO in nationalen Bereichen – etwa beim Beschäftigtendatenschutz, bei der Videoüberwachung, bei Scoring-Verfahren oder bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten. Für viele Unternehmen und Organisationen stellt sich daher nicht nur die Frage, ob sie datenschutzkonform handeln, sondern wie sie dies im Hinblick auf das BDSG konkret, nachvollziehbar und prüfbar umsetzen können.
In der Praxis fehlt jedoch oft ein strukturierter Überblick. Verantwortliche kennen zwar einzelne Regelungen, etwa zu Auskunftsrechten oder Auftragsverarbeitung, aber sie wissen nicht, ob und in welchem Umfang sie ihre BDSG-Pflichten dokumentiert, geprüft oder delegiert haben. Interne Kontrollen sind selten systematisch, und die Übersicht über dokumentierte Nachweise geht häufig verloren – insbesondere in größeren Organisationen oder bei dezentralen Zuständigkeiten.
Hier setzt ein pragmatischer Ansatz an: Das BDSG muss nicht als starres Gesetz verstanden werden, sondern kann in einzelne prüfbare Anforderungen zerlegt und übersichtlich bearbeitet werden. Auch wenn das BDSG selbst kein Managementsystem vorgibt, ist eine strukturierte Umsetzung dennoch möglich – und nötig.
Die suhling tooling App unterstützt Organisationen genau dabei: Sie bietet eine modulare Übersicht über alle relevanten BDSG-Artikel und ermöglicht es, einzelne Regelungen bewusst auszuschließen, z. B. wenn bestimmte Vorschriften auf ein Unternehmen nicht zutreffen (z. B. kein Scoring, keine Videoüberwachung, keine Betriebsvereinbarung). So entsteht eine transparente, dynamisch gepflegte Übersicht, die den Verantwortlichen – insbesondere Datenschutzbeauftragten – bei internen Audits, Zertifizierungen oder Behördenanfragen als strukturierter Nachweis dient.
Die Vorteile dieses strukturierten BDSG-Ansatzes liegen auf der Hand:
– Systematische Umsetzung aller relevanten Datenschutzpflichten nach nationalem Recht
– Vermeidung von unbewussten Lücken oder Redundanzen
– Nachvollziehbare Dokumentation gegenüber der Geschäftsleitung und Behörden
– Schnelle Identifikation und Pflege von Änderungen oder Zuständigkeiten
– Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzkonzepts
– Integrierbar in bestehende Compliance-, Datenschutz- oder Informationssicherheitsstrukturen
Das BDSG ist mehr als eine juristische Pflicht – es ist ein Werkzeug, das richtig angewendet Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit fördert. Mit der richtigen Struktur wird es zur Chance für digitale Souveränität.
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